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   StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76   

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StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76 (https://dejure.org/1978,3004)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13.03.1978 - St 3/76 (https://dejure.org/1978,3004)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13. März 1978 - St 3/76 (https://dejure.org/1978,3004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 10 (Zusammenfassung)

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses "MBA Bremerhaven"

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    Nach den Grundsätzen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Staatsgerichtshofes in den Fällen der Teilnichtigkeit von Gesetzen gelten (vgl. BVerfGE 8, 274 - 301 - 26, 246 - 258 - 157 - 167 - Entscheidung des StGH vom 23.9.1974 - St 1, 2/1973 - Entsch.Slg. 1970 - 1976, S. 38 - 74 -) und auf Staatshoheitsakte vorliegender Art entsprechend anzuwenden sind, ist festzustellen, daß bei Fortfall der hier in Rede stehenden Frage der Untersuchungsauftrag nach wie vor selbständige Bedeutung hat und auch weder in seiner inneren Ausgewogenheit gestört noch in seiner Zweckbestimmtheit verfälscht wird.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    Aus den Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht anstellt, wenn es bei Überprüfung von Gesetzen aus Gründen verfassungskonformer Auslegung zu dem Ergebnis kommt, ein Gesetz nicht für nichtig zu erklären, weil es unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks im Einklang mit der Verfassung ausgelegt werden kann (vgl. BVerfGE 2, 266 - 282 - 32, 373 - 383 f. - und 36; 264 - 271 -), ist auch die Untersuchung der Zweckmäßigkeit von Planung und Errichtung der MBA als verfassungsmäßig zulässig zu erachten.
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    Nach herrschender Meinung hat das Parlament über die ihm positiv-rechtlich zugewiesenen Kompetenzen hinaus nicht nur das Recht, mit Entschließungen auf die Regierung einzuwirken (vgl. Sellmann, Der schlichte Parlamentsbeschluß, 1966, S. 23 ff.; M. Schröder, JuS 1967, 321 ff.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 9. Auflage, 1976, S. 238); es kann vielmehr auch durch schlichte Parlamentsbeschlüsse eine hinreichende Legitimation für verwaltungsmäßiges Handeln - z.B. auf dem Gebiet des Subventionsrechts - begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1958 - BVerw- GE 6, 282 - 287 -, vom 20. Januar 1961 - BVerwGE 12, 16 - 17 - und vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 59.75).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    der Bestimmtheit des Untersuchungsauftrages aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG, Beschluß vom 14. März 1967 - BVerfGE 21, 209 - 215 -), das im Grundgesetz u.a. in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG seine spezielle Ausformung gefunden hat und hier deshalb eingreift, weil der UA kraft verfassungsrechtlicher Regelung mit Zwangsbefugnissen auch gegen den einzelnen Bürger ausgestattet ist (Art. 105 Abs. 6 Satz 2 LV) und seine Ersuchen bestimmte öffentlich-rechtliche Pflichten für Gerichte und Verwaltungsbehörden begründen (Art. 105 Abs. 6 Satz 4 und Satz 5 LV).
  • StGH Hessen, 24.11.1966 - P.St. 414

    Beschluß; Einsetzung; Gewaltenteilung; Hessen; Korollar-Theorie; Landtag;

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    Dieses Gebot der Bestimmtheit folgt einmal aus der verfassungsrechtlichen Erwägung, daß die Existenz und der Aufgabenbereich des UA abhängig ist vom Willen des Parlaments; der UA darf keine anderen Untersuchungen anstellen, als sie im Untersuchungsauftrag bestimmt sind (vgl. Hess. StGH, Urteil vom 24. November 1966 - ESVGH 17, 1 = DÖV 1967, 51).
  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    ESVGH 22, 136 = DÖV 1972, 568; Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Artikel 44, Rdnr. 14 und 27).
  • BVerwG, 20.01.1961 - VII C 202.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus StGH Bremen, 13.03.1978 - St 3/76
    Nach herrschender Meinung hat das Parlament über die ihm positiv-rechtlich zugewiesenen Kompetenzen hinaus nicht nur das Recht, mit Entschließungen auf die Regierung einzuwirken (vgl. Sellmann, Der schlichte Parlamentsbeschluß, 1966, S. 23 ff.; M. Schröder, JuS 1967, 321 ff.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 9. Auflage, 1976, S. 238); es kann vielmehr auch durch schlichte Parlamentsbeschlüsse eine hinreichende Legitimation für verwaltungsmäßiges Handeln - z.B. auf dem Gebiet des Subventionsrechts - begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1958 - BVerw- GE 6, 282 - 287 -, vom 20. Januar 1961 - BVerwGE 12, 16 - 17 - und vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 59.75).
  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

    Mit dieser Bestimmung begründet die Bremische Landesverfassung das Aktenvorlagerecht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ausdrücklich, und zwar als eigenständige Befugnis des Beweiserhebungsrechts der Untersuchungsausschüsse (StGH vom 13.3.1978, BremStGHE 3, 75, 93 f. - Untersuchungsausschuß "MBA Bremerhaven"; für das Grundgesetz, obwohl dieses eine ausdrückliche Regelung der Aktenvorlage nicht enthält, im Ergebnis ebenso BVerfGE 65, 100, 127 ff. - Flick-Urteil).

    Die ihnen in Art. 105 Abs. 6 BremLV verliehenen Untersuchungsbefugnisse dürfen sie deshalb nur im Rahmen des parlamentarischen Kompetenzbereichs einsetzen (vgl. StGH vom 13.3.1978, BremStGHE 3, 75, 82, mit Nachweisen).

    Wie der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.3.1978 (BremStGHE 3, 75, 94) ausgeführt hat, würde es dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung des Art. 105 Abs. 6 BremLV zuwiderlaufen, in diesen Fällen, in denen vornehmlich (oder auch) das Verhalten der auf Vorlage von Akten ersuchten Behörden zu prüfen ist, dieser - oder der ihr übergeordneten (obersten) Dienstbehörde - das "Gegenrecht" zuzugestehen, die den Gegenstand des Verfahrens betreffenden Akten, z. B. aus den in § 96 StPO genannten Gründen nicht vorzulegen.

  • StGH Bremen, 08.07.1991 - St 2/91

    Zur Vereinbarkeit eines passiven Wahlrechts von Ausländern zu den Beiräten der

    Die Auflistung der Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse in § 7 einschließlich der Mittelverwendung im Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 und 2 Beiratsgesetz ist eindeutig und entspricht deshalb auch dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (vgl. dazu BVerfG vom 14.3.1967, BVerfGE 21, 209, 215; BremStGH vom 13.3.1978, BremStGHE 3, 75, 85; vom 9.6.1986, BremStGHE 4, 96, 105).
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